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Richtlinien des Kreisjugendsportrings im Schwarzwald-Baar-Kreis für die Bezuschussung von Schulungen im Jugendbereich

  1. Besonderer Wert wird auf eine qualifizierte Aus-und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen (z.B. Übungsleiter/innen, Jugendleiter/innen) im Sportbereich der Jugend gelegt. Die Qualifizierung, Ausbildung und Anleitung soll besonders unterstützt werden. Für diese Zwecke werden Mittel zur Verfügung gestellt, sofern die Kosten hierfür nicht durch andere Verbände abgedeckt werden. Auf die Gewährung von Zuschüssen besteht kein Rechtsanspruch.
  2. Die Schulung muss von einem deutschen Sportverband ausgeschrieben sein und durchgeführt werden. Es werden nur Schulungen bezuschusst, die im Inland stattfinden. Ein Schulungsplan ist darzustellen; ebenso der Nachweis der Sportschule für die Teilnahme an der Schulung.
  3. Nach Teilnahme an einer Schulung kann gegen Vorlage eines Nachweises (Fotokopie) ein Zuschuss je Schulungstag beantragt werden.
  4. Der Antrag (Schulungen im Jugendbereich) ist mit Formblatt einzureichen.
  5. Ein Zuschuss kann nur für Anträge von Vereinen mit Sitz im Schwarzwald-Baar-Kreis gewährt werden.
  6. Die mögliche Zuschusshöhe wird je nach Kassenlage jedes Jahr neu berechnet. Die neue Zuschusshöhe wird in der jeweiligen Jahreshauptversammlung bekannt gegeben und in der Homepage veröffentlicht. Erst danach beginnen die Zahlungen für das neue Zuschussjahr. Die Höhe des Zuschusses ist in der jährlich neu erstellten Zuschussbedingung festgelegt
  7. Die Anträge sind bis spätestens 15. Januar des Folgejahres zu stellen.
  8. Diese Richtlinien wurden im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 vom Vorstand des KJSR beschlossen und werden der Mitgliederversammlung des KJSR am 10. Mai 2019 bekanntgegeben. Sie treten mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft. Bisher geltende Richtlinien treten am gleichen Tag außer Kraft.

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